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WEKA (aga) | News | 02.01.2019
Ausgleichstaxe 2019
Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig.
Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2019:
Anzahl der Arbeitnehmer | Monatliche Ausgleichstaxe 2019 | Monatliche Ausgleichstaxe 2018 | ||
0–24 Arbeitnehmer | keine | keine | ||
25–99 Arbeitnehmer | EUR | 262,00 | EUR | 257,00 |
100–399 Arbeitnehmer | EUR | 368,00 | EUR | 361,00 |
400 und mehr Arbeitnehmer | EUR | 391,00 | EUR | 383,00 |
Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.