Dokument-ID: 638042

WEKA (aga) | News | 02.01.2019

Ausgleichstaxe 2019

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig.

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2019:

Anzahl der Arbeitnehmer

Monatliche Ausgleichstaxe 2019

Monatliche Ausgleichstaxe 2018

0–24 Arbeitnehmer

keine

keine

25–99 Arbeitnehmer

EUR

262,00

EUR

257,00

100–399 Arbeitnehmer

EUR

368,00

EUR

361,00

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR

391,00

EUR

383,00

Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.