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WEKA (aga) | News | 12.11.2015
Ausstellung eines Lohnzettels für den Arbeitnehmer ab 1.1.2016
Der Jahreswechsel bringt durch "Arbeitsmarktpaket 2015" Änderungen bei der Ausstellung des Lohnzettels mit sich.
Das Arbeitsrechtspaket 2015 sieht vor, dass Arbeitnehmer bei Fälligkeit des Entgelts Anspruch auf Übermittlung einer schriftlichen, übersichtlichen, nachvollziehbaren und vollständigen Abrechnung für die in der jeweiligen Lohnzahlungsperiode zustehenden Bezüge haben. Die Lohnabrechnung hat daher neben einer Auflistung der für die Lohnzahlungsperiode gebührenden Bruttobezüge (bzw Nettobezüge bei Nettolohnvereinbarungen) auch die in diesem Zeitraum für den Arbeitnehmer geleisteten BV-Beiträge oder allfällige nach dem BPG zu leistenden Beiträge/Prämien zu einer Pensionskassenzusage/betrieblichen Kollektivversicherung zu enthalten.
Weiters sind in der Lohnabrechnung auch die im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu leistenden Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen darzustellen. Die Lohnabrechnung hat die jeweilige Bemessungsgrundlage der in der Abrechnung angeführten Bezüge zu enthalten. Die Lohnabrechnung ist dem Arbeitnehmer schriftlich zu übermitteln (§ 2f Abs 1 AVRAG). Diese Neuregelung trat mit 1.1.2016 in Kraft.