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WEKA (aga) | News | 20.10.2011
Bildungskarenz 2012
Der erleichterte Zugang zur Bildungskarenz soll durch eine Gesetzesänderung auch nach dem 31.12.2011 aufrecht bleiben.
Der erleichterte Zugang zur Bildungskarenz soll durch eine Gesetzesänderung auch nach dem 31.12.2011 aufrecht bleiben. Im Zuge der Wirtschaftskrise 2009 hat der Nationalrat unter anderem beschlossen, den Zugang zur Bildungskarenz vorübergehend zu erleichtern. Wie eine Evaluierung dieser Maßnahme durch das Sozialministerium ergeben hat, wurde der erleichterte Zugang positiv aufgenommen und soll nun einem Gesetzentwurf der Regierung zufolge unbefristet verankert werden (1467 d.B.). Demnach reicht auch in Zukunft eine mindestens sechsmonatige Beschäftigung aus, um Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig bleibt die Mindestdauer der Bildungskarenz bei zwei Monaten.
Sollte es jedoch zu keiner rechtlichen Änderung kommen, dann kann eine Bildungskranz ab dem 1. Jänner 2012 erst ab einer Mindestbeschäftigungsdauer von einem Jahr in Anspruch genommen werden. Die Mindestdauer der Bildungskarenz würde dann mindestens drei Monate bis zu maximal einem Jahr dauern.
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