Dokument-ID: 681352

WEKA (bli) | News | 20.08.2014

Das geplante Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz – Vorschau

Ziel der Novelle ist es, Lohn- und Sozialdumping entgegenzuwirken, deshalb wurden ua Maßnahmen beschlossen, die strengere Verwaltungsstrafen bei Verstößen vorsehen und die Information von ArbeitnehmerInnen bei Unterentlohnung verbessern sollen.

Der Entwurf zum Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz wurde am 22. Juli 2014 zur Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist endet mit 2. September 2014.

Geplant ist, dass die Novelle am 1. Jänner 2015 in Kraft tritt.

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick

Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass die Novelle eine Ausweitung der Lohnkontrollen und somit einen stärkeren Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Lohn- und Sozialdumping vorsieht. Das bedeutet:

  • Überarbeitung der Verwaltungsstrafbestimmungen und Verschärfung der Verwaltungsstrafen: Z B. Anhebung der Verwaltungsstrafen bei Nichtbereithalten der Lohnunterlagen, die künftig auch nicht mehr pauschal sondern pro ArbeitnehmerIn verhängt werden
  • Neuregelung der Verjährung im Fall des Lohndumpings: Künftig ist vorgesehen, dass der Beginn der Verjährung (Verfolgungs- und Strafbarkeitsverjährung) mit der Umstellung auf die korrekte Entlohnung oder mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu laufe beginnt
  • Verbesserung der Information des von der Unterentlohnung betroffenen Arbeitnehmers: Schaffung einer gesetzlichen Bestimmung zur Information des Arbeitnehmers über einen sein Arbeitsverhältnis betreffenden Strafbescheid
  • Verbesserung des Instruments der Sicherheitsleistung
  • Änderungen im Bereich der Arbeitssicherheit: Entfall der Vorschreibung von Brandschutzgruppen nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften, Reduktion der verpflichtenden Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses von zweimal pro Jahr auf einmal pro Jahr, Klarstellung, dass die Funktion von Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivfachkräften vereinbar ist

Betroffene Gesetze

Durch die Novelle werden folgende Gesetze geändert:

  • das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
  • das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und
  • das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Quellen

Help.gv.at

Parlament.gv.at