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WEKA (bli) | News | 10.06.2016

EM-Fieber am Arbeitsplatz – Fußballschauen erlaubt?

Die EM hat begonnen und viele Fußballfans wollen keines der Spiele verpassen. Aber was tun, wenn man während eines spannenden Matches arbeiten muss? Darf während der Arbeitszeit das Fußballmatch im Fußballtrikot verfolgt werden?

Mediennutzung am Arbeitsplatz – Allgemein

Auch wenn die private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon sowie von Radio und TV am Arbeitsplatz per Gesetz nicht strikt verboten ist, hat der Arbeitgeber das Recht, diese Nutzung einzuschränken oder zur Gänze zu verbieten. Das Verbot kann erfolgen durch

  • Betriebsvereinbarung
  • Vereinbarung im Dienstvertrag
  • Ausdrückliche Weisung des Arbeitgebers

Entlassungsgrund?

Im Allgemeinen kann die private Nutzung dann zu einer Entlassung führen, wenn entweder ausdrücklich gegen eine getroffene Regelung verstoßen wird oder wenn die Nutzung das vertretbare Ausmaß übersteigt. Dies ist immer im Einzelfall zu beurteilen.

Spezialfall: EM 2016

Die meisten Spiele finden abends statt, wer also einen normalen Bürojob nachgeht, wird in der Regel kein Spiel verpassen. Doch immer mehr Menschen sind auch in den Abendstunden im Büro anzutreffen, ebenfalls betroffen sind ArbeitnehmerInnen, die im Schichtdienst, in Call-Centern oder in der Gastronomie arbeiten.

Grundsätzlich ist der TV-Konsum am Arbeitsplatz nicht Vertragsbestandteil und nicht erlaubt, es empfiehlt sich daher bereits im Vorfeld den Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen, ob während der Arbeitszeit doch das eine oder andere Spiel verfolgt werden darf.

Achtung:

Ohne Rücksprache mit dem Chef riskiert man eine Entlassung!

Ein Spiel im TV während einer Arbeitspause zu verfolgen, ist natürlich erlaubt, sofern die Pausenzeiten eingehalten werden.

An Arbeitsplätzen in Lokalen, Restaurants etc, in denen der TV-Konsum generell gestattet ist bzw ja auch die Gäste das Spiel verfolgen, muss im Grunde nicht extra eine Zustimmung vom Arbeitgeber eingeholt werden. Wichtig ist allerdings, dass durch das Fernsehen die geforderte Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird.

Radio hören und Internetnutzung während der EM

Wenn der Radio-Konsum am Arbeitsplatz erlaubt ist, dann dürfen natürlich auch während der EM Spiele im Radio mitverfolgt bzw deren Ergebnisse angehört werden, soweit die Arbeitsleistung nicht darunter leidet.

Ähnliches gilt für das Abrufen der Ergebnisse im Internet bzw das Verfolgen eines Livestreams. Auch dies ist prinzipiell erlaubt, wenn der Arbeitgeber die private Internetnutzung nicht ausdrücklich verboten hat. Allerdings empfiehlt es sich nicht das ganze Spiel zu verfolgen, außer natürlich es wurde die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt.

Im Fußballtrikot in die Arbeit und Pickerltausch?

Ob Sie im Fußballdress Ihrer Lieblingsmannschaft in die Arbeit kommen dürfen oder nicht, hängt natürlich stark von Arbeitsplatz und Tätigkeit ab. So wird es in der Regel bei einem Bürojob ohne Kundenkontakt kein Problem sein, in Jobs, wo seriöses Auftreten und Business-Kleidung Pflicht ist, wohl eher nicht gern gesehen bzw sogar verboten sein. Rechtlich gesehen muss die Arbeitskleidung betrieblich angepasst sein.

Das Tauschen von EM-Pickerln am Arbeitsplatz ist natürlich während einer Arbeitspause kein Problem, während der Arbeitszeit sollte es eher vermieden werden. Ähnliches gilt für das Wetten mit KollegInnen.

Mehr Infos

Details zum Thema Entlassung wegen privater Mediennutzung am Arbeitsplatz lesen Sie hier:

Fachbeitrag Entlassung wegen privater Nutzung von Internet und Telefon