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WEKA (aga) | News | 15.12.2011

Erhöhung und Staffelung der Ausgleichstaxe 2012

Beschäftigen Sie mehr als 100 Arbeitnehmer? Wenn ja, dann zahlen Sie eine höhere Ausgleichstaxe, als Arbeitgeber mit 30 Arbeitnehmern. Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der Mitarbeiter abhängig.

Arbeitgeber, die 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, ab je 25 Arbeitnehmern mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Arbeitnehmer eine Ausgleichstaxe zu entrichten (§ 9 Abs 2 BEinStG).

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der Mitarbeiter abhängig.

Ausgleichstaxe 2012

Für 2012 beträgt die monatliche Ausgleichstaxe:

Anzahl der Arbeitnehmer

Ausgleichstaxe 2012/Monat

Ausgleichstaxe 2011/Monat

0-24 Arbeitnehmer

keine

keine

25-99 Arbeitnehmer

EUR 232,-

EUR 226,-

100-399 Arbeitnehmer

EUR 325,-

EUR 316,-

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR 345,-

EUR 336,-