Dokument-ID: 633962

WEKA (bli) | News | 26.11.2013

Fachkräfteverordnung 2014 tritt ab 1. Jänner 2014 in Kraft

Diese Verordnung beinhaltet die Mangelberufe, in denen Ausländer/innen zu einer Beschäftigung als Fachkraft im Jahr 2014 zugelassen sind.

Sie wurde am 31. Oktober 2013 mit BGBl II Nr 328/2013 veröffentlicht und tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Sie gilt für Anträge, die bis zum 5. November 2014 gestellt werden.

Mangelberufe laut Fachkräfteverordnung

  1. Fräserinnen/Fräser
  2. Dachdeckerinnen/Dachdecker
  3. Technikerinnen/Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau
  4. Dreherinnen/Dreher
  5. Schweißerinnen/Schweißer, Schneidbrennerinnen/Schneidbrenner
  6. Technikerinnen/Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik
  7. Diplomingenieurinnen/Diplomingenieure für Starkstromtechnik
  8. Technikerinnen/Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung
  9. Betonbauerinnen/Betonbauer
  10. Bauspenglerinnen/Bauspengler
  11. Sonstige Spengerinnen/Spengler
  12. Elektroinstallateurinnen/Elektroinstallateure, Elektromonteurinnen/Elektromonteure
  13. Diplomingenieurinnen/Diplomingenieure für Maschinenbau
  14. Sonstige Technikerinnen/Techniker für Starkstromtechnik
  15. Landmaschinenbauerinnen/Landmaschinenbauer
  16. Diplomierte Krankenpflegerinnen/Diplomierte Krankenpfleger, Krankenschwestern

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Mangelberufe Betonbauer/innen, Bauspengler/innen und sonstige Spengler/innen hinzugekommen. Jedoch sind auch einige Mangelberufe weggefallen – waren es im Jahr 2013 noch 24 sind es nun für 2014 nur mehr 16 Berufe, für welche Ausländer als Fachkraft zugelassen werden. Wegfallen sind zB: Schlosser/innen und Bodenleger/innen.

Quelle:

Fachkräfteverordnung 2014