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Dokument-ID: 633962
Fachkräfteverordnung 2014 tritt ab 1. Jänner 2014 in Kraft
Diese Verordnung beinhaltet die Mangelberufe, in denen Ausländer/innen zu einer Beschäftigung als Fachkraft im Jahr 2014 zugelassen sind.
Sie wurde am 31. Oktober 2013 mit BGBl II Nr 328/2013 veröffentlicht und tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Sie gilt für Anträge, die bis zum 5. November 2014 gestellt werden.
Mangelberufe laut Fachkräfteverordnung
- Fräserinnen/Fräser
- Dachdeckerinnen/Dachdecker
- Technikerinnen/Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau
- Dreherinnen/Dreher
- Schweißerinnen/Schweißer, Schneidbrennerinnen/Schneidbrenner
- Technikerinnen/Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik
- Diplomingenieurinnen/Diplomingenieure für Starkstromtechnik
- Technikerinnen/Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung
- Betonbauerinnen/Betonbauer
- Bauspenglerinnen/Bauspengler
- Sonstige Spengerinnen/Spengler
- Elektroinstallateurinnen/Elektroinstallateure, Elektromonteurinnen/Elektromonteure
- Diplomingenieurinnen/Diplomingenieure für Maschinenbau
- Sonstige Technikerinnen/Techniker für Starkstromtechnik
- Landmaschinenbauerinnen/Landmaschinenbauer
- Diplomierte Krankenpflegerinnen/Diplomierte Krankenpfleger, Krankenschwestern
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Mangelberufe Betonbauer/innen, Bauspengler/innen und sonstige Spengler/innen hinzugekommen. Jedoch sind auch einige Mangelberufe weggefallen – waren es im Jahr 2013 noch 24 sind es nun für 2014 nur mehr 16 Berufe, für welche Ausländer als Fachkraft zugelassen werden. Wegfallen sind zB: Schlosser/innen und Bodenleger/innen.