Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
WEKA (bli) | News | 01.04.2015
Geplante Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016
Mit 1.1.2016 soll eine umfassende Steuerreform in Kraft treten. Diese führt unter anderem zu neuen Lohnsteuerstufen und einer Erhöhung der Arbeitnehmerabsetzbeträge. Welche Neuerungen sind im Detail geplant?
Ziel der geplanten Steuerreform ist es, alle lohn- und einkommensteuerpflichtigen Personen zu entlasten (ArbeitnehmerInnen, PensionistInnen, Selbstständige, landwirtschaftliche Betriebe).
Eckdaten im Überblick
- Neue Lohnsteuerstufen: Künftig sechs Stufen anstelle von drei
- Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 % auf 25 %
- Erhöhung der Arbeitnehmerabsetzbeträge um 55 EUR pro Jahr: Der Arbeitnehmerabsetzbetrag soll in den Verkehrsabsetzbetrag integriert werden und ab 2016 400 Euro betragen (derzeit: 345 Euro)
- Erhöhung der Sozialversicherungserstattung (bisher „Negativsteuer“) für Menschen mit geringeren Einkommen von maximal 110 EUR auf maximal 400 EUR pro Jahr
- Einführung der Sozialversicherungserstattung für Pensionistinnen und Pensionisten im Ausmaß von maximal 110 EUR pro Jahr
- 50 %-Steuersatz künftig ab 90.000 EUR, statt wie bisher ab 60.000 EUR
Alle Neuerungen sollen mit 1.1.2016 in Kraft treten.
Neue Lohnsteuerstufen
Bisher gab es nur drei Steuerstufen (36,5 %, 43,21 % und 50 %), ab 2016 wird es sechs anstelle Lohnsteuerstufen geben. Die wie folg aussehen sollen:
bis | EUR | 11.000,00 |
|
|
| 0,00 % |
von | EUR | 11.000,01 | bis | EUR | 18.000,00 | 25,00 % |
von | EUR | 18.000,01 | bis | EUR | 31.000,00 | 35,00 % |
von | EUR | 31.000,01 | bis | EUR | 60.000,00 | 42,00 % |
von | EUR | 60.000,01 | bis | EUR | 90.000,00 | 48,00 % |
von | EUR | 90.000,01 | bis | EUR | 1 Million | 50,00 % |
ab | EUR | 1 Million |
|
|
| 55,00 % (befristet) |
Der Spitzensteuersatz von 55,00 % soll vorerst auf fünf Jahre begrenzt sein.