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WEKA (bli) | News | 12.02.2018

Krankenstand in der Grippezeit – wann kann eine Entlassung drohen?

Gerade in der Grippezeit kann es schon mal zu längeren Arbeitsausfällen kommen. Wenn der Arbeitnehmer sich nicht korrekt verhält, kann das bis zur Entlassung führen. Welche Meldepflichten bestehen während des Krankenstands?

Die Unterlassung der Arbeitsleistung kann ein Entlassungsgrund sein, wenn sie ungerechtfertigt ist. Im Zusammenhang mit Krankenständen kann es vor allem aus folgenden Gründe zu einer Entlassung kommen:

  • Verletzung von Meldepflichten im Krankenstand
  • Erwirken einer Krankschreibung trotz besseren Wissens
  • „Fehlverhalten“ im Krankenstand

Meldepflichten im Krankenstand

Bei Erkrankung/Unfall muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsverhinderung ohne Verzug anzeigen (Anzeigepflicht). Eine ärztliche Krankenbestätigung muss der Arbeitnehmer vorlegen, wenn es der Arbeitgeber verlangt (Nachweispflicht). Für die Krankmeldung bestehen keine gesetzlichen Formvorschriften. Sie kann prinzipiell sowohl mündlich bzw telefonisch als auch schriftlich (Mail, SMS, Fax), aber auch durch dritte Personen, wie zB andere Mitarbeiter des Arbeitgebers erfolgen. Es kann jedoch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Einhaltung bestimmter Meldeformen (zB nur persönlich und mündlich) vereinbart werden, dann muss sich der Arbeitnehmer daran halten.