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WEKA (bli) | News | 09.02.2015

Neuerungen im Arbeitsrecht 2015

In diesem Beitrag haben wir für Sie die wesentlichen arbeitsrechtlichen Änderungen, die seit 1. Jänner 2015 in Kraft sind, zusammengengefasst – von den neuen Werten für 2015 bis hin zu den Neuerungen durch das ASRÄG 2014 und das SVAG.

Neue Werte 2015

Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG

Das Gesetzt wurde in BGBl I Nr 2/2015 kundgemacht und die Änderungen traten großteils mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Die Neuerungen betreffen vor allem Anpassungen im Pensionsrecht, wie zB

  • Harmonisierung der Berechnung des Rehabilitationsgeldes mit Berechnung des Krankengeldes
  • Schaffung einer Regressmöglichkeit für die Pensionsversicherungsträger für Rehabilitationsgeld
  • Verbesserung der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes durch eine teilweise Angleichung an die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
  • Schaffung der Möglichkeit der Selbstversicherung in der Unfallversicherung nach dem BSVG für die im Betrieb mitarbeitenden Lebensgefährten

Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 – ASRÄG 2014

Das ASRÄG wurde mit BGBl I Nr 94/2014 kundgemacht und ist ebenfalls am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.

Dies führt zu Erleichterungen bei den Arbeitszeitaufzeichnungen und verschärften Lohnkontrollen und Strafen.

Details dazu können Sie hier nachlesen:

News Erleichterungen bei Arbeitszeitaufzeichnungen durch AZG-Novelle

News Mehr Lohnkontrolle und höhere Geldstrafen durch ASRÄG 2014

Fachkräfteverordnung 2015

Die neue Verordnung wurde mit BGBl II Nr 278/2014 kundgemacht und ist seit 1. Jänner 2015 in Kraft. Gemäß der Verordnung dürfen 2015 AusländerInnen in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des § 12a AuslBG zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden:

  • Fräser/innen
  • Schwarzdecker/innen
  • Dreher/innen
  • Landmaschinenbauer/innen
  • Dachdecker/innen
  • Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau
  • Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik
  • Schweißer/innen, Schneidbrenner/innen
  • Werkzeug-, Schnitt- u. Stanzenmacher/innen
  • Sonstige Spengler/innen
  • Techniker/innen für Starkstromtechnik

Quellen:

Help.gv.at: Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz (SVAG) – beschlossene Änderungen

Help.gv.at: Fachkräfteverordnung 2015