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WEKA (bli) | News | 29.07.2015

Novellen im Arbeitsrecht im Juni/Juli 2015

Vor der Sommerpause hat der Gesetzgeber noch einige Novellen beschlossen: Die Dienstrechts-Novelle 2015 sowie Novellen zum Berufsausbildungsgesetz und Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz. Der Beitrag bietet einen guten Kurzüberblick.

Berufsausbildungsgesetz

Die Novelle zum Berufsausbildungsgesetz wurde am 9. Juli 2015 mit BGBl I Nr 78/2015 veröffentlicht und trat mit Kundmachung in Kraft.

Hauptziel der Novelle ist es, durch neue Ausbildungsangebote für benachteiligte Jugendliche, den Erwerb von Abschlüssen auf der Sekundarstufe II fürdiese zu ermöglichen bzw zu erleichtern. Generell soll die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungswegen gefördert werden.

Wesentliche Neuerungen im Überblick

  • Möglichkeiten sollen geschaffen werden für:
    • Modellprojekte, wenn mehrere Unternehmen in der Ausbildung zusammenwirken
    • eine aliquote Lehrzeitverlängerung bei Lehre mit Matura und für das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen
    • eine Vereinfachung der Prüferbestellung sowie
    • eine stärkere Berücksichtigung prüfungsdidaktischer Kompetenzen bei der Lehrabschlussprüfung
  • Einrichtung eines Qualitätssauschusses beim Bundes-Berufsausbildungsbeirat
  • Schaffen von Rahmenbestimmung zum Erlass von Richtlinien des BMWFW für standardisierte Ausbildungen sowie für Modellprojekte zur Erprobung von innovativen Weiterentwicklungen des Ausbildungssystems
  • Einführung eines neuen Verfahrens gemäß § 3a BAG, wenn seit der letzten Lehrlingsaufnahme mindestens zehn Jahre vergangen sind

Die Vorschrift in aktueller Fassung finden Sie auf dem Portal:

Berufsausbildungsgesetz (BAG)

Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz

Die Novelle wurde ebenfalls am 9. Juli 2015 mit BGBl I Nr 75/2015 veröffentlicht und tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Das Ziel der Novelle ist die Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen. Deshalb sieht die Novelle eine Finanzierung der Beschäftigungsförderung Älterer aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung 2016 bis 2017 sowie von Kurzarbeitsbeihilfen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019 vor.

Die Vorschrift in aktueller Fassung finden Sie auf dem Portal:

Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG)

Dienstrechts-Novelle 2015

Die Novelle wurde mit BGBl I Nr 65/2015 am 17. Juni 2015 veröffentlicht. Von der Novelle sind einige Gesetze betroffen, die Änderungen traten bzw treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.

Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Sicherstellung, dass Bedienstete, die im Rahmen der Bundesbesoldungsreform 2015 übergeleitet wurden, dadurch keine Schmälerung ihrer Erwerbsaussichten erfahren
  • Einführung eines „Babymonats“ anstelle des bisherigen „Papamonats“, um eine Diskriminierung von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen und Adoptiveltern beim Frühkarenzurlaub zu beseitigen
  • Beseitigung der Einschränkung der Dienstfreistellung auf eine im öffentlichen Interesse liegende „Tätigkeit“
  • Bei Inanspruchnahme von Pflegeteilzeit und Bezug von aliquotem Pflegekarenzgeld wird eine zusätzliche – auch im ASVG enthaltene – Beitragsgrundlage normiert

Quellen

Infos auf der Parlamentsseite zum Berufsausbildungsgesetz

Infos auf help.gv.at zum Berufsausbildungsgesetz

Infos auf der Parlamentsseite zum Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz

Infos auf der Parlamentsseite zur Dienstrechts-Novelle 2015