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WEKA (bli) | News | 07.02.2014

Olympia schauen am Arbeitsplatz – ein Entlassungsgrund?

Die Jagd nach Medaillen in Sotschi beginnt, die Vorfreude ist riesig, aber viele Wettbewerbe finden während Ihrer Arbeitszeit statt. Dürfen Sie am Arbeitsplatz Bewerbe per TV, Radio oder Internet verfolgen oder riskieren Sie damit eine Entlassung?

Mediennutzung am Arbeitsplatz – Allgemein

Auch wenn die private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon sowie von Radio und TV am Arbeitsplatz per Gesetz nicht strikt verboten ist, hat der Arbeitgeber das Recht, diese Nutzung einzuschränken oder zur Gänze zu verbieten. Das Verbot kann erfolgen durch

  • Betriebsvereinbarung
  • Vereinbarung im Dienstvertrag
  • Ausdrückliche Weisung des Arbeitgebers

Entlassungsgrund

Im Allgemeinen kann die private Nutzung dann zu einer Entlassung führen, wenn entweder ausdrücklich gegen eine getroffene Regelung verstoßen wird oder wenn die Nutzung das vertretbare Ausmaß übersteigt. Dies ist immer im Einzelfall zu beurteilen.

Spezialfall: Olympia schauen während der Arbeitszeit

Grundsätzlich ist der TV-Konsum am Arbeitsplatz nicht Vertragsbestandteil und nicht erlaubt, dennoch kann der Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt werden, zB ob das Olympiaschauen während der Pause ausnahmsweise erlaubt ist.

An Arbeitsplätzen in Lokalen, Restaurants etc, in denen der TV-Konsum generell gestattet ist, muss im Grunde nicht extra eine Zustimmung vom Arbeitgeber eingeholt werden. Wichtig ist allerdings, dass durch das Fernsehen die geforderte Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird.

Olympia-Ergebnisse im Radio oder Internet anhören/abrufen?

Wenn der Radio-Konsum am Arbeitsplatz erlaubt ist, dann dürfen natürlich auch während der Olympischen Spiele Bewerbe im Radio mitverfolgt bzw deren Ergebnisse angehört werden, soweit die Arbeitsleistung nicht darunter leidet.

Ähnliches gilt für das Abrufen der Ergebnisse im Internet. Auch dies ist prinzipiell erlaubt, wenn der Arbeitgeber die private Internetnutzung nicht ausdrücklich verboten hat.

Details zum Thema Entlassung wegen privater Mediennutzung am Arbeitsplatz lesen Sie hier:

Fachbeitrag Entlassung wegen privater Nutzung von Internet und Telefon