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WEKA (bli) | News | 07.06.2013

Rechtsprechung zur Entlassung

Oft landen doch recht sonderbare Fälle zur Entlassung vor Gericht. In diesem Beitrag finden Sie eine kurze Zusammenstellung von aktueller und kurioser Rechtsprechung. Wann ist eine Entlassung gerechtfertigt und wann nicht?

Ablehnung einer aufgetragenen Tätigkeit im Krankenstand

In einer aktuellen OGH-Entscheidung ging es darum, dass der Arbeitnehmer aufgrund von akuter Knieschmerzen von seinem Arzt krankgeschrieben wurde. Der Arzt empfahl ihm dabei das Knie bis zur Operation zu schonen, auch wenn er es grundsätzlich bis zur Schmerzgrenze belasten dürfe. Trotz Krankenstands bat ihn sein Arbeitgeber bei EDV-Verkabelungs-Arbeiten zu helfen, da dies laut ihm keine Auswirkungen auf Fuß- oder Rückenschmerzen hätte.

Der Arbeitnehmer lehnte dies jedoch ab. Daraufhin vertrat der Arbeitgeber die Meinung, dass dadurch eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vorlag.

Laut OGH muss die Pflichtverletzung, um eine darauf gestützte Entlassung zu rechtfertigen, schuldhaft erfolgen. Was im vorliegenden Fall nicht zutreffend ist.

Die Entlassung ist somit nicht gerechtfertigt.

OGH vom 29.01.2013, 9 ObA 6/13t

Aufenthalt im verrauchten Gasthaus im Krankenstand

Im vorliegenden Fall besuchte ein Arbeitnehmer gegen Ende seines Krankenstands für einige Stunden den Raucherbereich eines Gasthauses, obwohl ihm nach einer Augen-OP der Aufenthalt in verrauchten Räumen ärztlich untersagt wurde. Der Arbeitnehmer hatte jedoch angeblich die ärztliche Anweisung so verstanden, dass er nur selbst nicht rauchen dürfe, nicht dass er sich auch nicht im Raucherbereich eines Gasthauses aufhalten sollte.

Die Nichtbefolgung einer falsch verstandenen und daher in Wahrheit gar nicht erteilten Anordnung rechtfertigt keine Entlassung aufgrund von Vertrauensunwürdigkeit.

Die Entlassung ist somit nicht gerechtfertigt.

OLG Linz vom 17.10.2012, 12 Ra 60/12y

Sexuelle Belästigung durch Kneifen in die Nase?

Hier schaffte es eine besonders kuriose Geschichte vor Gericht: Ein Lehrling wurde von einem Arbeitnehmer in die Nase gekniffen. Dies war ähnlich wie ein Schulterklopfen als lobende Geste gemeint und wurde vom Lehrling auch als solche verstanden. Dennoch kam es zur Entlassung.

Laut OGH kann in dieser Geste jedoch keine auf ein bestimmtes Geschlecht bezogene und noch weniger eine der sexuellen Sphäre zuzurechnende Komponente erkannt werden. Derartige flüchtige körperliche Berührungen können zwar durchaus subjektiv als unangenehm empfunden werden, doch war dies im vorliegenden Fall nicht der Fall.

Im tatsächlich festgestellten Verhalten des Arbeitnehmers kann kein die Entlassung rechtfertigendes Verhalten festgestellt werden.

Die Entlassung ist somit nicht gerechtfertigt.

OGH vom 18.08.2010, 8 ObA 32/10d

Beschimpfung des Arbeitgebers

Im vorliegenden Fall versendete der Arbeitnehmer Bewerbungsschreiben vom Firmen-PC aus. Nachdem der Arbeitgeber ihn aufforderte dies in Zukunft zu unterlassen, kam es zu einem ca 10 bis 15-minütigen Wortgefecht, indem der Arbeitnehmer den Arbeitgeber mehrfach als „Arschloch“ bezeichnete hat.

Der Ausspruch der Entlassung wegen erheblicher Ehrverletzung ist somit gerechtfertigt.

ASG Wien vom 23.04.2012, 39 Cga 179/11w

Weitere Infos

Weitere Fälle, wann eine Entlassung gerechtfertigt ist und wann nicht, sowie allgemeine Fachinfo zur Entlassung finden Sie auf dem Portal www.weka.at/arbeitsrecht unter:

Fachinfo zur Entlassung