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WEKA (bli) | News | 02.09.2011

Vorteile der Rot-Weiß-Rot-Karte

Mit 1. Juli 2011 ist die Rot-Weiß-Rot-Karte in Kraft getreten. Wer kann diese beantragen und welche Vorteile bringt sie mit sich?

Die neu eingeführte Rot-Weiß-Rot-Karte soll es österreichischen Unternehmen erleichtern, qualifizierte Zuwanderer zu beschäftigen. Die Rot-Weiß-Rot-Karte betrifft jedoch ausschließlich Drittstaatsangehörige, also Nicht-EWR-Bürger, da EWR-Bürger sowieso schon freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben (mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien).

Wer kann die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen?

Eine Rot-Weiß-Rot-Karte können folgende Personen beantragen:

  • Besonders Hochqualifizierte
  • Fachkräfte in Mangelberufen
  • Sonstige Schlüsselkräfte
  • StudienabsolventInnen

Objektive Kriterien, nach denen bewertet wird, ob jemand Anspruch auf die Rot-Weiß-Rot-Karte hat, sind:

  • Qualifikation
  • Berufserfahrung
  • Sprachkenntnisse
  • Alter

Was müssen Arbeitgeber tun?

  • Arbeitgeber, die Personen mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte beschäftigen möchten, müssen deren Beschäftigung innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice melden.
  • Arbeitgeber haben die erteilte Bewilligung, zB Beschäftigungsbewilligung, im Betrieb zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
  • Auch das Ende der Beschäftigung einer Person mit Rot-Weiß-Rot-Karte muss innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemeldet werden.

Vorteile der Rot-Weiß-Rot-Karte

  • Erleichterter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für qualifizierte Zuwanderer
  • Steigerung der Attraktivität des österreichischen Wirtschaftsstandorts
  • Flexibles System, das auf den Bedarf am Arbeitsmarkt ausgerichtet ist

Die neuen Regelungen treten mit 1. Juli 2011 in Kraft. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt können Anträge auf die Rot-Weiß-Rot-Karte gestellt werden. Eine Ausnahme besteht hierfür für Fachkräfte in Mangelberufen. Diese können voraussichtlich erst ab dem 1. Mai 2012 einen Antrag stellen.

Die Antragsformulare stehen auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (http://www.bmi.gv.at) zur Verfügung.

Detailinformationen zum Thema Rot-Weiß-Rot-Karte finden Sie unter:

Bundesminsterium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz