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WEKA (bli) | News | 20.03.2012

Wichtigste Änderungen durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012

Im Zuge des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 kommt es zu einer Fülle an Änderungen. Auch viele arbeitsrechtliche Vorschriften sind davon betroffen, vor allem im Arbeitslosen- und Pensionsrecht tut sich einiges.

Wichtigste Änderungen im Überblick

  • Altersteilzeit: Blockzeitvereinbarungen sind künftig nur mehr dann möglich, wenn eine Ersatzarbeitskraft eingestellt oder ein zusätzlicher Lehrling ausgebildet wird (Details dazu siehe News „Was man künftig bei Blockzeitvereinbarungen im Rahmen von Altersteilzeitbeschäftigung beachten muss!“).
  • Auflösungsabgabe: Anstelle der auslaufenden Malusregelung wird eine neue Auflösungsabgabe eingeführt, die bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Höhe von EUR 110,– zu entrichten ist (Details dazu siehe News „19 Möglichkeiten um der Auflösungsabgabe bei Kündigungen zu entkommen!“).
  • Tätigkeitsschutz: Das für den Tätigkeitsschutz relevante Lebensalter wird stufenweise bis zum Jahr 2017 vom 57. auf das 60. Lebensjahr angehoben
  • Korridorpension: Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension; so werden künftig anstelle von 450 mindestens 480 Versicherungsmonate erforderlich sein.
  • Arbeitslosenversicherungspflicht: Diese endet für Personen ohne Pensionsanspruch erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres (bisher galt nach Vollendung des 60. Lebensjahres). Die Regelung wird für Personen, die nach dem 31. Dezember 1952 geboren sind, gelten.

Wichtigste betroffene Gesetze

Unter anderem sind im Bereich des Arbeitsrechts folgende Gesetze von den Änderungen des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 betroffen:

  • Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
  • Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
  • Bauern-Sozialversicherungsgesetz
  • Allgemeines Pensionsgesetz
  • Nachtschwerarbeitsgesetz
  • Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
  • Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz

Kundmachung und In-Kraft-Treten

Das 2. Stabilitätsgesetz 2012 hat bereits den Nationalrat passiert. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Der Großteil der arbeitsrechtlichen Änderungen soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten. Alle relevanten novellierten Gesetze finden Sie nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt auf dem Portal unter:
https://www.weka.at/arbeitsrecht/Vorschriften

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Weitere Quelle

Help.gv.at