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Dokument-ID: 635108
e-card Gebühr für 2017 und 2018
Der Dienstgeber hat jeweils am 15. November für die zu diesem Stichtag bei ihm in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen ein Service-Entgelt für die e-card einzuheben.
Die Gebühr für die e-card beträgt für das Jahr
- 2017 EUR 11,10 und ist am 15.11.2016 fällig
- 2018 voraussichtlich EUR 11,40. Diese ist am 15.11.2017 fällig.
Bildquelle: SVC