© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Dokument-ID: 635108

WEKA (aga) | News | 01.10.2016

e-card Gebühr für 2017 und 2018

Der Dienstgeber hat jeweils am 15. November für die zu diesem Stichtag bei ihm in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen ein Service-Entgelt für die e-card einzuheben.

Die Gebühr für die e-card beträgt für das Jahr

  • 2017 EUR 11,10 und ist am 15.11.2016 fällig
  • 2018 voraussichtlich EUR 11,40. Diese ist am 15.11.2017 fällig.

Bildquelle: SVC