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Krankenstand
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Krankenstandsbestätigung
Arbeitnehmer sind verpflichtet auf Verlangen des Arbeitgebers eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so verliert er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281125 -
Krankenstand – Entgeltfortzahlung Angestellte
Ein Angestellter, der infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den Bestimmungen des AngG. Ua sind hier die genauen Ansprüche je nach Dienstzeit zu entnehmen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253579 -
Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 326112 -
Arbeitsunfall – Meldepflicht und Schadenersatz
Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsunfall bei sonstiger Schadenersatzpflicht binnen fünf Tagen den Trägern der Unfallversicherung anzeigen, wenn der Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers von mehr als drei Tagen geführt hat.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259728 -
Aufforderung zur Übersendung einer Krankenstandsbestätigung
Muster eines Schreibens des Dienstgebers, mit dem er den Dienstnehmer aufgefordert wird, unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | doc | 52,00 kB | Dokument-ID: 234222 -
Arbeitsunfall – Meldung an die AUVA
Mustervorlage, geeignet für die Meldung eines Unfalls an die AUVA, wo Sie Zutreffendes ankreuzen können.WEKA (red) | Muster | Formular | Dokument-ID: 970437 -
Fragebogen – Arbeitswegunfall
Das nachfolgende Muster dient als Vorlage für einen Fragebogen über den Hergang eines Arbeitswegunfalles.WEKA (red) | Muster | Formular | Dokument-ID: 970397 -
e-card
Der Dienstgeber hat jeweils am 15. November für die bei ihm in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen und deren Angehörige ein Service-Entgelt für die e-card einzuheben.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260475