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Sonstige Gründe
Praxiswissen
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Persönliche Dienstverhinderungsgründe
Grundsätzlich besteht gem § 8 Abs 3 AngG und § 1154b Abs 5 ABGB ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Vorliegen einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen sowohl für Angestellte also auch Arbeiter und Lehrlinge.Angelika Groicher - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258160 -
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Für die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408 -
Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit soll die Weiterbildung des Arbeitnehmers während einer aufrechten Beschäftigung ermöglichen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss der Dienstnehmer aber einige Voraussetzungen erfüllen.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 538666
Muster
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Bildungsteilzeit, Vereinbarung
An dieser Stelle finden Sie ein Muster für eine Vereinbarung der Bildungsteilzeit mit einer Dauer von min 4 Monate bis max 2 Jahren.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 654983 -
Pflegeteilzeit, Vereinbarung
Zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen haben Dienstnehmer die Möglichkeit eine Pflegeteizeit in Anspruch zu nehmen.Elisabeth David | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 655013 -
Pflegekarenz, Vereinbarung
Zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen haben Dienstnehmer die Möglichkeit eine Pflegekarenz in Anspruch zu nehmen.Elisabeth David | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 655009