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Dokument-ID: 184303
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 623. Schlussbestimmung zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 45/2005
idF BGBl. I Nr. 132/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2006
Die §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 2, 12 Abs. 7, 19a Abs. 2, Abs. 3 Z 1 und Abs. 5, 30 Abs. 4, 35 Abs. 4 lit. b und c, 41 Abs. 6, 53a Abs. 3, 85, 471f, 471g, 471h und 471m samt Überschrift sowie die Überschrift zu Abschnitt Ib des Neunten Teiles in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 45/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.