Dokument-ID: 075463

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 1343. Arten der Befestigung eines Rechtes;

idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901

Die rechtlichen Arten der Sicherstellung einer Verbindlichkeit und der Befestigung eines Rechtes, durch welche dem Berechtigten eine neues Recht eingeräumt wird, sind: die Verpflichtung eines Drittes für den Schuldner, und die Verpfändung.