Dokument-ID: 075355

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 1246. Schenkungen unter Ehegatten und Verlobten;

idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901

Die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Schenkungen zwischen Ehegatten wird nach den für die Schenkungen überhaupt bestehenden Gesetzen beurtheilt.