Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Achtung Wartungsarbeiten!
Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am 28. Juni 2022 ab 16:00 Uhr bis voraussichtlich 19 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Dokument-ID: 147806
Vorschrift
Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG)
§ 97. Verhältniswahlrecht
idF BGBl. Nr. 626/1991 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1992
Wird in diesem Bundesgesetz bei der Ermittlung von Wahlergebnissen, ferner bei Vorschlagsrechten und Delegierungen die Verhältnismäßigkeit vorgeschrieben, so ist das Ergebnis, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nach den Grundsätzen des d'Hondtschen Systems zu bestimmen.