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Dokument-ID: 130185

Vorschrift

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Inhaltsverzeichnis

10. Abschnitt
Schlußbestimmungen

§ 128. Verweisungen

idF BGBl. Nr. 450/1994 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1995

Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Verweise auf andere Bundesgesetze gelten als Verweis auf die jeweils geltende Fassung, soweit in den einzelnen Verweisen nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird.