Dokument-ID: 919068

Vorschrift

Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)

Inhaltsverzeichnis

Anlage D

Zulassungskriterien für Start-up-GründerInnen gemäß § 24 Abs. 2

Kriterien

Punkte

Qualifikation

maximal anrechenbare Punkte: 30

Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Tätigkeit

20

Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer

20

Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich

30

 

 

Berufserfahrung

maximal anrechenbare Punkte: 10

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

1

 

 

Sprachkenntnisse

maximal anrechenbare Punkte: 15

Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A2)

5

Deutschkenntnisse zur selbständigen oder zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B1 oder B2)

10

Englischkenntnisse zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B2)

10

Deutschkenntnisse zur kompetenten Sprachverwendung (C1)

15

Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

 

 

Zusatzpunkte

maximal anrechenbare Punkte: 30

Zusätzliches nachgewiesenes Kapital in der Höhe von mindestens € 50.000

10

Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich

10

Alter bis 35 Jahre

10

 

 

Summe der maximal anrechenbaren Punkte

85

erforderliche Mindestpunkteanzahl

50

(BGBl. I Nr. 43/2023)