Dokument-ID: 185815

Vorschrift

Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974)

Inhaltsverzeichnis

§ 54. Aktives Wahlrecht

idF BGBl. II Nr. 142/2012 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2012

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die am Tag der Wahlausschreibung (§ 52) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und die an diesem Tag sowie am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sind.

(BGBl. II Nr. 142/2012)