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Dokument-ID: 185870

Vorschrift

Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974)

Inhaltsverzeichnis

Niederschrift

über die Vorgänge bei der Wahl des Jugendvertrauensrates im Betrieb …

am … 20 …

Wahllokal …

Beginn der Wahlhandlung …

Anwesende Mitglieder des Wahlvorstandes (der Wahlkommission):

  1. Vorsitzende/r …

Anwesende Wahlzeug/innen:

Für die Wähler/innengruppe: …

Für die Wähler/innengruppe: …

Vor Beginn der Wahlhandlung wurde festgestellt, dass die Wahlurne leer war.

Es gaben zunächst die wahlberechtigten Mitglieder des Wahlvorstandes (der Wahlkommission), danach die Wahlzeug/innen, sofern sie wahlberechtigt sind, sodann die übrigen Wähler/innen nach der Reihenfolge ihres Erscheinens ihre Stimme ab; schließlich wurden die von den abwesenden Wähler/innen eingesendeten Wahlkuverts in die Wahlurne gelegt.

 Beschlüsse des Wahlvorstandes (der Wahlkommission)

N. N. (fortlaufende Zahl des Wählerverzeichnisses) wurde zur Stimmabgabe nicht zugelassen, weil …

Besondere Vorfälle und getroffene Verfügungen …

Nachdem die für die Wahlhandlung festgesetzte Wahlzeit abgelaufen war, alle bis dahin erschienenen Wähler/innen ihre Stimmen abgegeben hatten und die gültig eingesendeten Wahlkuverts der zur brieflichen Stimmabgabe Berechtigten in die Wahlurne gelegt wurden, wurde die Wahlhandlung um … Uhr für geschlossen erklärt.

Im Wahllokal verblieben nur die Mitglieder des Wahlvorstandes (der Wahlkommission) und die Wahlzeugen.

Die Wahlurne wurde versiegelt.

Nach Entleerung der Wahlurne und Zählung der abgegebenen Wahlkuverts wurde die Übereinstimmung der Anzahl derselben mit der Zahl der im Wählerverzeichnis eingetragenen Wähler/innen festgestellt.

Oder:

… wurde festgestellt, dass die Anzahl derselben um … größer/kleiner • [Fußnote: Nichtzutreffendes streichen war als die Zahl der im Wählerverzeichnis eingetragenen Wähler/innen. Dieser Unterschied dürfte darauf zurückzuführen sein, dass …

Es wurden somit insgesamt … Wahlkuverts abgegeben.

Sodann trennte der Wahlvorstand die Wahlkuverts nach deren Zugehörigkeit zur Gruppe der Arbeiter/innen oder der Angestellten • [Fußnote: In Betrieben, in denen nicht gemäß § 51 Abs. 2 getrennt gewählt wird, entfällt die Unterscheidung inPunkt A und B. Zur Niederschrift der Ermittlung des Wahlergebnisses wird nur Punkt A verwendet. .

 A. Gruppe der Arbeiter/innen

Zunächst • [Fußnote: In Betrieben, in denen nicht gemäß § 51 Abs. 2 getrennt gewählt wird, entfällt die Unterscheidung inPunkt A und B. Zur Niederschrift der Ermittlung des Wahlergebnisses wird nur Punkt A verwendet. wurden die Wahlkuverts geöffnet, anschließend die Stimmzettel entfaltet. Mit Beschluss des Wahlvorstandes wurden folgende Stimmzettel als ungültig erklärt:

Fortlaufende Zahl: 1, weil …

Fortlaufende Zahl: 2, weil …

Gesamtsumme der ungültigen Stimmzettel: …

Von den gültigen … Stimmzetteln lauten:

  1. Auf den Wahlvorschlag …

… Stimmen

  1. Auf den Wahlvorschlag …

…Stimmen

  1. Auf den Wahlvorschlag …

… Stimmen

Auf Grund der beiliegenden Berechung erscheinen nachstehende Wahlwerber/innen gewählt:

Wahlvorschlag …

…N. N.

 

… N. N.

 

… N. N.

Wahlvorschlag …

… N. N.

 

… N. N.

Wahlvorschlag …

… N. N.

Da die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf den Wahlvorschlag… entfällt, erscheinen die Wahlwerber/innen dieses Wahlvorschlages gewählt.

 B. Gruppe der Angestellten

Zunächst • [Fußnote: In Betrieben, in denen nicht gemäß § 51 Abs. 2 getrennt gewählt wird, entfällt die Unterscheidung inPunkt A und B. Zur Niederschrift der Ermittlung des Wahlergebnisses wird nur Punkt A verwendet. wurden die Wahlkuvertsgeöffnet, anschließend die Stimmzettel entfaltet. Mit Beschluss des Wahlvorstandes wurden folgende Stimmzettel als ungültig erklärt.

Fortlaufende Zahl: 1, weil …

Fortlaufende Zahl: 2, weil …

Gesamtsumme der ungültigen Stimmzettel …

Von den gültigen … Stimmzetteln lauten:

  1. Auf den Wahlvorschlag …

… Stimmen

  1. Auf den Wahlvorschlag …

…Stimmen

  1. Auf den Wahlvorschlag …

… Stimmen

Auf Grund der beiliegenden Berechnung erscheinen nachstehende Wahlwerber/innen gewählt:

Wahlvorschlag …

…N. N.

 

… N. N.

 

… N. N.

Wahlvorschlag …

… N. N.

 

… N. N.

Wahlvorschlag …

… N. N.

Da die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf den Wahlvorschlag … entfällt, erscheinen die Wahlwerber/innen dieses Wahlvorschlages gewählt.

Der Niederschrift sind angeschlossen:

 

 

 

Der Wahlvorstand:

…,

den

(Ort)

 

(Datum)

 

 

 

 

 

 

(Unterschriften)

(BGBl. II Nr. 195/2012)