Dokument-ID: 107792

Vorschrift

Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V)

Inhaltsverzeichnis

§ 17. Inkrafttreten

idF BGBl. II Nr. 124/1998 | Datum des Inkrafttretens 01.05.1998

(1) Die Verordnung tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.

(2) Die §§ 3 und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(3) Die §§ 3 und 4 sind jedoch zu beachten,

  1. wenn Arbeitsplätze wesentlich geändert werden,
  2. wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß § 68 Abs. 1 ASchG ergibt, daß durch die Arbeit an diesen Arbeitsplätzen Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer/innen gefährdet ist.

(4) Die Abs. 2 und 3 gelten nicht für § 4 Abs. 4.