Dokument-ID: 129310

Vorschrift

Exekutionsordnung (EO)

Inhaltsverzeichnis

§ 5.

idF RGBl. Nr. 79/1896 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2005

(Anm.: Zu den §§ 393 und 402, RGBl. Nr. 79/1896)

§§ 393 und 402 EO in der Fassung dieses Bundesgesetzes sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach dem 31. Dezember 2004 eingebracht wurde; wurde die einstweilige Verfügung von Amts wegen erlassen, wenn das Datum der Entscheidung nach dem 31. Dezember 2004 liegt.