Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Dokument-ID: 129310
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
§ 5.
idF RGBl. Nr. 79/1896 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2005
(Anm.: Zu den §§ 393 und 402, RGBl. Nr. 79/1896)
§§ 393 und 402 EO in der Fassung dieses Bundesgesetzes sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach dem 31. Dezember 2004 eingebracht wurde; wurde die einstweilige Verfügung von Amts wegen erlassen, wenn das Datum der Entscheidung nach dem 31. Dezember 2004 liegt.