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Dokument-ID: 128878
Dritter Abschnitt
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
Dritter Abschnitt
Exekution auf Grund von Akten und Urkunden supranationaler Organisationen
§ 417.
idF BGBl. I Nr. 86/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
Akte und Urkunden supranationaler Organisationen, denen Österreich angehört, sind, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland errichtet worden sind, ausländischen Akten und Urkunden gleichgestellt.
(BGBl. I Nr. 86/2021)