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Dokument-ID: 129296
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
§ 494. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zum Familienrechts-Änderungsgesetz 2009
idF BGBl. I Nr. 86/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
§ 382a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2009 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft und ist in der Fassung dieses Bundesgesetzes anzuwenden, wenn der Antrag auf Gewährung vorläufigen Unterhalts nach dem 31. Dezember 2009 bei Gericht eingebracht wird.
(BGBl. I Nr. 86/2021)