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Dokument-ID: 129297
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
§ 495. Inkrafttreten und Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 111/2010
idF BGBl. I Nr. 86/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
§ 78 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. § 80 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn die Ladung oder Verfügung nach dem 30. Juni 2009 zugestellt worden ist. § 249 Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag nach dem 30. Juni 2011 bei Gericht einlangt.
(BGBl. I Nr. 86/2021)