Dokument-ID: 050907

Vorschrift

Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 11. Aufgaben der Betriebsversammlung

Der Betriebsversammlung obliegt:

  1. Behandlung von Berichten des Vertrauenspersonenausschusses und der Rechnungsprüfer;

  2. Wahl des Wahlausschusses für die Wahl des Vertrauenspersonenausschusses nach Maßgabe des § 27;

  3. Beschlußfassung über die Einhebung und Höhe einer Personalvertretungsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Personalvertretungsfonds nach Maßgabe der §§ 48 und 49;

  4. Wahl der Rechnungsprüfer nach Maßgabe des § 50;

  5. Enthebung der Rechnungsprüfer nach Maßgabe des § 50;

  6. Enthebung des Vertrauenspersonenausschusses;

  7. Enthebung des Wahlausschusses nach Maßgabe des § 28 Abs. 5;

  8. Beschlußfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Vertrauenspersonenausschusses nach Wiederaufnahme des Betriebes nach Maßgabe des § 38.