Dokument-ID: 050917

Vorschrift

Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 21. Zentralausschuß

Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe umfaßt, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und zentral verwaltet werden, ist ein Zentralausschuß zu bilden.