Dokument-ID: 100328

Vorschrift

Reisekostenvergütungsverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 2.

Fahrtkostenvergütungen, die aus Anlaß einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift (§ 1) vorliegenden Dienstreise gezahlt werden, bleiben insoweit steuerfrei, als sie der Höhe nach die tatsächlichen Kosten oder bei Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges die Sätze gemäß § 26 Z 4 lit. a EStG nicht übersteigen.