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Dokument-ID: 987515

Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

Probearbeitsverhältnis

Definition

Das Probearbeitsverhältnis dient beiden Parteien, zumal jeder der Vertragspartner dadurch die Möglichkeit hat, den jeweils anderen Vertragspartner kennenzulernen. Zugleich kann der Arbeitgeber erproben, ob der Arbeitnehmer tatsächlich für die Arbeitsstelle geeignet ist.

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