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Dokument-ID: 253031

Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Entlassung wegen strafbarer Handlungen, Vertrauensunwürdigkeit (Arbeiter)

Strafbare Handlung

Arbeiter können entlassen werden, wenn sie einen Diebstahl, eine Veruntreuung oder eine sonstige strafbare Handlung begehen, die sie des Vertrauens des Arbeitgebers unwürdig macht.

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