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Ihre Suche nach kündigung lieferte 31 Ergebnisse.
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Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung
Die geringfügige Beschäftigung löst eine Reihe arbeitsrechtlicher Besonderheiten, wie etwa in Bezug auf Kündigung, Urlaubsanspruch, Mehrarbeit etc aus.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277163 -
Auflösung eines Lehrvertrages
Beim Lehrverhältnis handelt es sich um ein befristetes Ausbildungsverhältnis, das mit Ablauf der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit automatisch endet.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246177 -
Arbeitskräfteüberlassung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Hier ist Wissenswertes über die Arbeitskräfteüberlassung aus arbeitsrechtlicher Sicht. Was ist besonders zu beachten und welche Regelungen finden Anwendung?Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244776 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte im Sinne des BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Altersteilzeitbeschäftigung
Arbeitsrechtlich sind einige Besonderheiten bei Altersteilzeitvereinbarungen zu beachten. So wird zB bei kontinuierlicher Altersteilzeit der Urlaub so berechnet wie im Fall des Wechsels von einer Voll- zu einer Teilzeitbeschäftigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277107 -
Homeoffice
Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht
Dieser Beitrag informiert umfassend über die arbeitsrechtliche Stellung von freien Dienstnehmern. Behandelt werden unter anderem Themen Kündigungen, Karenz oder Kettenarbeitsverträge.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251177 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784 -
Telearbeit (Homeoffice)
Da Telearbeit in Österreich bisher gesetzlich nicht geregelt ist, bedarf diese im Einzelnen stets der vertraglichen Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1009904 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Elternteilzeit – Voraussetzungen
Der Begriff „Elternteilzeit“ umfasst den gesetzlich geregelten Anspruch für Mütter und Väter ihr Dienstverhältnis bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes auf eine Teilzeitbeschäftigung umzustellen.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260392 -
Vereinbarte Elternteilzeit mit dem Dienstgeber
Elternteilzeit kann, wenn die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch nicht vorliegen, auch vereinbart werden. Dieser Beitrag behandelt ua die Möglichkeit der Regelung in einer Betriebsvereinbarung und das Verfahren bei Nichteinigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260482 -
Heimarbeit aus arbeitsrechtlicher Sicht
Heimarbeit nimmt im Arbeitsrecht eine Sonderstellung ein.Hier sind die wichtigsten Punkte übersichtlich dargelegt.Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260629 -
Arbeitgeberpflichten bei Arbeitskräfteüberlassung
Auch bei Arbeitskräfteüberlassung treffen den Arbeitgeber gewisse Pflichten und ArbeitnehmerschutzvorschriftenRosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258639 -
Geschäftsführer aus arbeitsrechtlicher Sicht
Die Beurteilung des Geschäftsführers als Dienstnehmer, freier Dienstnehmer oder Werkvertrags- (Auftrag-)nehmer hängt unter anderem von den gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten abPetra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260662 -
Fallweise Beschäftigte
Bei fallweisen Beschäftigten ist jeder Arbeitstag ein eigenständiges Dienstverhältnis. Für die Beurteilung ob die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist die Summe der Beitragsgrundlagen maßgeblich.Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 422259 -
Definition „Neue“ Selbstständige
Wer ist ein „Neuer" Selbststäniger? Welche Regelungen finden auf ihn Anwendung und was ist sonst zu beachten?Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255430 -
Elternteilzeitvereinbarung
Muster einer Elternteilzeitvereinbarung. Eine schriftliche Elternteilzeitvereinbarung muss Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Elternteilzeitbeschäftigung (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) enthalten.Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488716 -
Freier Dienstvertrag – ohne Befristung
Muster eines freien Dienstvertrages ohne Befristung mit ausführlichen Erläuterungen. Für freie Dienstverträge gilt mangels anwendbarer arbeitsrechtlicher Bestimmungen der Grundsatz der Vertragsfreiheit.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 498898 -
Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses
Muster-Meldung an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer über die vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist die vorzeitige Auflösung möglich. Mit ausführlichen Erläuterungen zur vorzeitigen Auflösung.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 865618 -
Freier Dienstvertrag – mit Befristung
Muster eines befristeten freien Dienstvertrages mit ausführlichen Anmerkungen. Das freie Dienstverhältnis endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer Auflösungserklärung bedarf.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 498776 -
Typische Merkmale eines freien Dienstverhältnisses
Der Hauptunterschied zum echten Dienstvertrag ist das Fehlen der „persönlichen Abhängigkeit“ des Dienstnehmers. Den Merkmalen, dem Gegenstand, dem Abschluss eines freien Dienstverhältnisses uvm widmet sich der folgende Beitrag.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255522 -
Geringfügige Beschäftigung – Dienstvertrag für Beschäftigung von mindestens einem Monat oder auf unbestimmte Zeit
Muster eines Dienstvertrages für geringfügig Beschäftigte. Das Dienstverhältnis wird für mindestens ein Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit ausführlichen arbeitsrechtlichen Erläuterungen.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561731 -
Freier Dienstvertrag – alternative Vertragsbestandteile
Muster für einen freien Dienstvertrag mit diversen Varianten (zB unbefristete Vertragsdauer und Vorschaltung eines Probemonats, betriebliche Mitarbeitervorsorge).Magdalena Ferner | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 974447 -
Antrag auf Befreiung von der Behaltepflicht
Hier ist ein Muster zu einem Antrag auf Befreiung von der Behaltepflicht gem § 18 Absatz 3 Berufsausbildungsgesetz.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970396