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Ihre Suche nach kündigung lieferte 73 Ergebnisse.
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Kündigung wegen betrieblicher Erfordernisse
Betriebliche Erfordernisse, die einen Arbeitgeber zur Kündigung trotz Sozialwidrigkeit berechtigen, sind zB mangelnde Aufträge, Rückgang des Absatzes, Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen oder Kreditschwierigkeiten.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247519 -
Sozialwidrige Kündigung
Sozial ungerechtfertigt und somit sozialwidrig ist eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt. In diesem Fall kann die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden.Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303805 -
Kündigung – Betriebsratsverständigung
Gem § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden des (jeweils zuständigen) Betriebsrats zu verständigen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241570 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576 -
Verhalten des Arbeitnehmers, das die betrieblichen Interessen nachteilig berührt
Ein besonderes Verhalten des Arbeitnehmers, das die betrieblichen Interessen nachteilig berührt, berechtigen einen Arbeitgeber zur Kündigung trotz Sozialwidrigkeit.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247885 -
Kündigung von älteren Arbeitnehmern
Als ältere Arbeitnehmer gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241137 -
Kündigung von Angestellten und Arbeitern
§ 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch den Arbeitgeber, als auch durch den Arbeitnehmer. Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212 -
Kündigung im Krankenstand
Erkrankt der Arbeitnehmer erst nach Zugang der Kündigungserklärung, enden sowohl das Arbeitsverhältnis als auch der Entgeltanspruch mit dem Ende der Kündigungsfrist.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251555 -
Kündigung – Stellungnahme des Betriebsrates
Dieses Muster dient als Vorlage eines Schreibens des Betriebsrates bezugnehmend auf eine beabsichtigte Kündigung eines Dienstnehmers.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970373 -
Aussetzungsvereinbarung – Kündigung auf Zeit
Bei der Kündigung „auf Zeit“ handelt es sich um eine normale Kündigung, welche aber mit einer Wiedereinstellungszusage oder einem Wiedereinstellungsvertrag verbunden ist.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259120 -
Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen
Ein Arbeitsverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, wenn es von vornherein nur auf bestimmte Zeit eingegangen wird. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet daher mit dem Ablauf der Zeit.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257518 -
Motivkündigung
Ist eine Kündigung, die vom Arbeitsgeber aus einem vom Gesetzgeber verpönten Motiv ausgesprochen wird. Damit kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250920 -
Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
„Kündigung“ eines Lehrverhältnisses – Ausbildungsübertritt
Ein Lehrvertrag wird für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Lehrzeit abgeschlossen (befristeter Arbeitsvertrag) und kann nicht gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248993 -
Kündigung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter und unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Kündigungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242777 -
Kündigung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildienstpflichtige genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242585 -
Ansprüche bei Kündigung
Auflistung der einzelnen möglichen Ansprüche, die bei einer Kündigung wechselseitig entstehen können sowie ihre Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen.WEKA (npe) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252905 -
Allgemeiner Kündigungsschutz
Dieser Beitrag bietet Informationen über grundsätzliche Voraussetzungen für die Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes sowie konkret für den Fall der Motivkündigung, Änderungskündigung bzw der Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246129 -
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates können nur dann wirksam gekündigt werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Kündigung ohne gerichtliche Zustimmung ist unwirksam.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257692 -
Anwendungsfälle der Kündigungsentschädigung
Bei der Kündigungsentschädigung handelt es sich um eine Zahlung von Bezügen im Falle von rechts- oder terminwidrigen Kündigungen oder Austritten aus Unternehmen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255977 -
Kündigungsfrühwarnsystem
Arbeitgeber müssen das AMS schriftlich über geplante Massenkündigungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen informieren. Auch einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers und ungerechtfertigte Entlassungen sind zu berücksichtigen.WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251645 -
Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gem § 8 BEinstG (beharrliche Widersetzung)
Hier ist ein Muster zu einem Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gem § 8 BEinstG (beharrliche Widersetzung).WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970401 -
Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gem § 8 BEinstG (Personalabbau)
Das ist ein Muster über einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gem § 8 BEinstG (Personalabbau).WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970406 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte im Sinne des BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist eine (aufschiebend oder auflösend) bedingte Arbeitgeberkündigung. Dieser Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten dieser Form der Beendigung, etwa den Punkten Zumutbarkeit, Sozialwidrigkeit und Anfechtung.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246664