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Ihre Suche nach kündigungsschutz lieferte 129 Ergebnisse.
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Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
Kündigungsverfahren und Kündigungsschutz
Kündigungsverfahren, die der Arbeitgeber einzuhalten hat (Massenkündigungen, Mitwirkung des Betriebsrates) und allgemeine Ausführungen zum Kündigungsschutz in Betrieben mit bzw ohne Betriebsrat umfasst dieser Fachbeitrag.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252852 -
Kündigung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter und unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Kündigungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242777 -
Ab wann gilt der besondere Kündigungsschutz für begünstigte behinderte Personen?
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Kündigung eines begünstigten Behinderten, ohne Vorverfahren iSd BehinderteneinstellungsG rechtswirksam war. Zentrale Frage: Worauf kommt es bei der Berechnung der Fristen für den besonderen Kündigungsschutz an?WEKA (mpe) | News | 06.02.2014 | Dokument-ID: 647005 -
Besonderer Kündigungsschutz eines älteren Arbeitnehmers
In diesem Fall beschäftigt sich der OGH damit, ab wann der besondere Kündigungsschutz eines über 50-jährigen Arbeitnehmers greift und welche weiteren Umstände für eine Beurteilung der wesentlichen Interessensbeeinträchtigung ausschlaggebend sind.WEKA (mpe) | News | 07.02.2014 | Dokument-ID: 647007 -
Besonderer Kündigungsschutz
Für einige Gruppen von Arbeitnehmern existieren besondere Kündigungsschutzbestimmungen, die zB die Notwendigkeit einer gerichtlichen Zustimmung zur Kündigung beinhalten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256068 -
Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten kommt 2018
Die Novelle (BGBl. I Nr. 153/2017) bringt eine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten beim Kündigungsschutz und der Entgeltfortzahlung. Wann treten die Änderungen in Kraft?WEKA (bli) | News | 01.12.2017 | Dokument-ID: 969398 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte im Sinne des BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Bildungskarenz
Gegen Entfall des Entgeltes kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bis zu einem Jahr dauernde Bildungskarenz vereinbart werden. Der folgende Beitrag behandelt unter anderem den Kündigungsschutz und Erkrankung des Dienstnehmers währenddessen.Angelika Groicher - WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243231 -
Allgemeiner Kündigungsschutz
Dieser Beitrag bietet Informationen über grundsätzliche Voraussetzungen für die Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes sowie konkret für den Fall der Motivkündigung, Änderungskündigung bzw der Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246129 -
Verschärfter Kündigungsschutz bei Pflegekarenz und -teilzeit
Seit 01.11.2023 wurden die gesetzlichen Bestimmungen bei Kündigungen im Zusammenhang mit Pflegekarenz und Pflegeteilzeit verschärft.WEKA (cva) | News | 08.04.2024 | Dokument-ID: 1166271 -
Kündigung während der Karenz?
Sowohl Mütter als auch Väter genießen während der Karenz einen besonderen Kündigungsschutz. In bestimmten Fällen ist eine Kündigung dennoch gesetzlich erlaubt.WEKA (bli) | News | 02.12.2011 | Dokument-ID: 330870 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates können nur dann wirksam gekündigt werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Kündigung ohne gerichtliche Zustimmung ist unwirksam.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257692 -
Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) – § 27. Kündigungsschutz
Vorschrift | BGBl. Nr. 434/1995 | Dokument-ID: 194511 -
Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 (APSG)
Vorschrift | StF: BGBl. Nr. 683/1991 | idF: BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 078818 -
Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) – § 10. Kündigungsschutz
Vorschrift | BGBl. I Nr. 149/2015 | Dokument-ID: 194469 -
Kündigung von älteren Arbeitnehmern
Als ältere Arbeitnehmer gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241137 -
Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer wird gelockert
Durch eine Änderung im Arbeitsverfassungsgesetz wurde der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer gelockert. Zur Anwendung kommt diese Änderung für über 50jährige Arbeitnehmer, die nach dem 30. Juni 2017 eingestellt werden.WEKA (bli) | News | 31.05.2017 | Dokument-ID: 917719 -
Wiedereingliederungsteilzeit
Die Wiedereingliederungsteilzeit dient der Erleichterung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach länger andauernder Krankheit.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 872159 -
Kündigung – Betriebsratsverständigung
Gem § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden des (jeweils zuständigen) Betriebsrats zu verständigen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241570 -
Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Durch Zeitablauf endet ein befristetes Arbeitsverhältnis automatisch. Für die Beendigung ist keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252057 -
„Doppelgleisigkeit“ des Kündigungsschutzes bei Anwendung des BEinstG auf Vertragsbedienstete?
In einem aktuellen Fall befasste sich der OGH mit der Frage, ob das Arbeits- und Sozialgericht Kündigungsgründe, die schon vom Behindertenausschuss geprüft wurden, einer neuerlichen materiellen Prüfung unterziehen darf.WEKA (epu) | News | 31.05.2017 | Dokument-ID: 919348 -
Wichtige Neuerungen im MSchG und Väter-Karenzgesetz seit 01.01.2016
Durch die Novellen kommt es ua zu einem Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Fehlgeburten, einem Anspruch auf Karenz für Pflege- und Adoptiveltern sowie gleichgeschlechtliche Partnerinnen und mehr Rechten für freie Dienstnehmerinnen.WEKA (bli) | News | 27.01.2016 | Dokument-ID: 810587 -
Kündigung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildienstpflichtige genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242585