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Dokument-ID: 254174

WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Bewerbungsgespräch - Unzulässige Fragen an besonders geschützte Arbeitnehmer

Werden Fragen von besonders geschützten Gruppen (zB Schwangere, Präsenzdiener) unrichtig beantwortet, wird daran in der Regel keine besondere Sanktion, insbesondere kein Entlassungsrecht, geknüpft. Eine Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen und richtigen Beantwortung würde im Einzelfall den besonderen Kündigungsschutz unterlaufen.

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