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WEKA (bli) | News | 12.07.2012

Erkrankung im Urlaub

Zu viel Zeit im kühlen Nass verbracht oder nichts zum Drüberziehen zur abendlichen Grillfeier mitgehabt, das kann schon mal zu einer Erkrankung führen. Wozu sind Arbeitnehmer verpflichtet, wenn sie im Urlaub erkranken?

Unterbrechung des Urlaubs bei Erkrankung/Unfall?

Wenn Arbeitnehmer während des Urlaubs erkranken oder verunglücken, ohne dass sie dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, dann werden die Tage der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet. Jedoch nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage dauert (§ 5 Abs 1 Urlaubsgesetz).

Das heißt, es gilt der Grundsatz: Krankheit bricht Urlaub ab! Jedoch wird der Urlaub dadurch nicht automatisch verlängert, der Erkrankte „behält“ jedoch die Urlaubstage, die er aufgrund von Krankheit nicht verbraucht hat.

Meldung der Erkrankung

Gemäß § 5 Abs 3 Urlaubsgesetz ist der erkrankte bzw verunfallte Arbeitnehmer nach drei Tagen Arbeitsunfähigkeit dazu verpflichtet, dies unverzüglich seinem Arbeitgeber mitzuteilen. Ist die Meldung aus Gründen, die nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten sind, nicht rechtzeitig möglich, zB aus gesundheitlichen Gründen, dann kann die Mitteilung unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt werden und gilt dennoch als rechtzeitig erfolgt.

Ärztliche Bestätigung/Zeugnis

Bei Arbeitsantritt hat der Arbeitnehmer ohne Verzögerung ein ärztliches Zeugnis oder eine Krankenbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger dem Arbeitgeber vorzulegen.

Bei einer Erkrankung im Ausland ist zusätzlich auch eine behördliche Bestätigung beizulegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einer als Arzt zugelassenen Person ausgestellt wurde. Wenn sich der Arbeitnehmer im Ausland jedoch stationär oder ambulant in einem Krankenhaus behandeln hat lassen, dann ist dies nicht erforderlich.

Wenn der Arbeitnehmer seinen Meldepflichten nicht nachkommt, dann tritt auch keine Unterbrechung des Urlaubs ein!

Detailinformationen sowie ein hilfreiches Muster zum Thema Erkrankung im Urlaub finden Sie auf dem Portal unter:

Fachbeitrag Erkrankung im Urlaub

Fachbeitrag Mitteilungs- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers bei Krankheit im Urlaub

Muster Aufforderung Krankenstandsbestätigung