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Elternteilzeit mit Rechtsanspruch
DEMOWann ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in nachfolgendem Fachbeitrag.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251864 -
Fallweise Beschäftigte
Bei fallweisen Beschäftigten ist jeder Arbeitstag ein eigenständiges Dienstverhältnis. Für die Beurteilung ob die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist die Summe der Beitragsgrundlagen maßgeblich.Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 422259 -
Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung ist rechtlich keine eigenständige Form eines Dienstverhältnisses. Die Rechtsvorschriften für echte Dienstverhältnisse sind gleichermaßen auf Vollzeit- wie auf Teilzeitbeschäftigung anzuwenden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256035 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Altersteilzeitbeschäftigung
Arbeitsrechtlich sind einige Besonderheiten bei Altersteilzeitvereinbarungen zu beachten. So wird zB bei kontinuierlicher Altersteilzeit der Urlaub so berechnet wie im Fall des Wechsels von einer Voll- zu einer Teilzeitbeschäftigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277107 -
Arbeitsordnung für Leiharbeitnehmer
Vorlage für eine Arbeitsordnung für Leiharbeitnehmer (mit Regelungen zu Arbeitnehmerverhalten, Arbeitssicherheit, Papiere, Urlaub etc.)WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 68,50 kB | Dokument-ID: 235965 -
Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt
Bei einem tatsächlichen Wechsel des Arbeitszeitausmaßes eines Arbeitnehmers ändern sich auch dessen Ansprüche (Entgeltfortzahlung, Überstunden etc).Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 261033 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung
Die geringfügige Beschäftigung löst eine Reihe arbeitsrechtlicher Besonderheiten, wie etwa in Bezug auf Kündigung, Urlaubsanspruch, Mehrarbeit etc aus.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277163 -
Arbeitskräfteüberlassung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Hier ist Wissenswertes über die Arbeitskräfteüberlassung aus arbeitsrechtlicher Sicht. Was ist besonders zu beachten und welche Regelungen finden Anwendung?Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244776 -
Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht
Dieser Beitrag informiert umfassend über die arbeitsrechtliche Stellung von freien Dienstnehmern. Behandelt werden unter anderem Themen Kündigungen, Karenz oder Kettenarbeitsverträge.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251177 -
Heimarbeit aus arbeitsrechtlicher Sicht
Heimarbeit nimmt im Arbeitsrecht eine Sonderstellung ein.Hier sind die wichtigsten Punkte übersichtlich dargelegt.Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260629 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784 -
Geringfügige Beschäftigung – Dienstvertrag für Beschäftigung von mindestens einem Monat oder auf unbestimmte Zeit
Muster eines Dienstvertrages für geringfügig Beschäftigte. Das Dienstverhältnis wird für mindestens ein Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit ausführlichen arbeitsrechtlichen Erläuterungen.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561731 -
Geringfügige Beschäftigung – Dienstvertrag für Beschäftigung kürzer als ein Monat
Muster eines „echten“ Dienstvertrages für geringfügig Beschäftigte. Das Dienstverhältnis wird für höchtstens ein Kalendermonat abgeschlossen. Mit ausführlichen arbeitsrechtlichen Erläuterungen.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561827 -
Altersteilzeitvereinbarung
Altersteilzeit ist die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für eine gewisse Zeit. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringert werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561883 -
Teilzeitbeschäftigung – Dienstvertrag Angestellte
Mustervorlage für einen Dienstvertrag für Angestellte mit Teilzeitvereinbarung. Nach dem Wortlaut des Arbeitszeitgesetzes liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschritten wird.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488629 -
Überlassungsmitteilung gem § 12 AÜG
Muster einer Überlassungsmitteilung gem § 12 AÜG. Der Überlasser ist verpflichtet, der Arbeitskraft vor jeder Beschäftigung in einem anderen Betrieb die für die Überlassung wesentlichen Umstände mitzuteilen und ehestmöglich schriftlich zu bestätigen.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970421 -
Ferialarbeitnehmervertrag
Muster für einen Ferialarbeitnehmervertrag. Ferialarbeiter können auch Schüler oder Studenten sein, sie absolvieren aber kein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561888 -
Freier Dienstvertrag – ohne Befristung
Muster eines freien Dienstvertrages ohne Befristung mit ausführlichen Erläuterungen. Für freie Dienstverträge gilt mangels anwendbarer arbeitsrechtlicher Bestimmungen der Grundsatz der Vertragsfreiheit.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 498898 -
Betriebsvereinbarung – Homeoffice gem § 97 Z 27 ArbVG (außerbetriebliche Arbeitsstätte)
Muster einer Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeitsstätten für Telearbeit (in der Wohnung des Mitarbeiters) mit ausführlichen Anmerkungen.WEKA (red) - Albert Scherzer - Stefan Zischka - Stefan Steinkogler - Markus Reinfeld - Anika Kollar | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 678284 -
Arbeitgeberpflichten bei Arbeitskräfteüberlassung
Auch bei Arbeitskräfteüberlassung treffen den Arbeitgeber gewisse Pflichten und ArbeitnehmerschutzvorschriftenRosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258639 -
Freier Dienstvertrag – alternative Vertragsbestandteile
Muster für einen freien Dienstvertrag mit diversen Varianten (zB unbefristete Vertragsdauer und Vorschaltung eines Probemonats, betriebliche Mitarbeitervorsorge).Magdalena Ferner | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 974447 -
Freier Dienstvertrag – Konsulent
Ein Konsulent hat spezielle Erfahrungen bzw ein spezielles Wissen in einem bestimmten Fachgebiet. Um dieses Knowhow zu nutzen, schließen der Konsulent und der Auftraggeber einen Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen ab.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970400 -
Teilzeitbeschäftigung – Abänderung eines bestehenden Dienstverhältnisses
Muster für eine Zusatzvereinbarung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber zur Abänderung eines bestehenden Dienstvertrages mit Vollzeit in ein Dienstverhältnis mit Teilzeit.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488700 -
Teilpension – Erweiterte Altersteilzeit
Zweck der Teilpension ist, dass Arbeitnehmer mit einem Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben.Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 826698 -
Freier Dienstvertrag – mit Befristung
Muster eines befristeten freien Dienstvertrages mit ausführlichen Anmerkungen. Das freie Dienstverhältnis endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer Auflösungserklärung bedarf.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 498776