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Urlaubsersatzleistung
Die Urlaubsersatzleistung ist eine Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Für ihre Berechnung sind der laufende Bezug und die anteiligen Sonderzahlungen heranzuziehen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242867 -
Ansprüche aus der Beendigung durch eine einvernehmliche Auflösung
Als Ansprüche aus der Beendigung durch eine einvernehml Auflösung kommen Entgelt und Sonderzahlungen, Abfertigung (alt/neu), Urlaubsersatzleistung, Ausbildungskostenrückersatz, Postensuchtage, Dienstzeugnis und eine Abgangsentschädigung in Betracht.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241844 -
Ansprüche bei Kündigung
Auflistung der einzelnen möglichen Ansprüche, die bei einer Kündigung wechselseitig entstehen können sowie ihre Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen.WEKA (npe) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252905 -
Entlassung wegen Unterlassens der Arbeitsleistung
Ein Arbeitgeber ist zur Entlassung wegen Unterlassens der Arbeitsleistung berechtigt, dh wenn der Arbeitnehmer „ohne einen rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit die Arbeitsleistung unterlässt“.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258526 -
Berechnung der Abfertigung alt
Gewinnbeteiligungen und Erfolgsprämien sind, wenn sie regelmäßig erbracht werden, in die Berechnungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252473 -
Ansprüche bei Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Wie bei der Beendigung jedes anderen Arbeitsverhältnisses hat auch ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf endet, Anspruch auf Entgelt bis zum Tag des Zeitablaufes.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257112 -
Postensuchtage
Bei einer Kündigung durch den Dienstgeber ist Dienstnehmern auf deren Verlangen während der Kündigungsfrist mindestens ein Fünftel der Arbeitszeit unter der Woche freizugeben, sodass für sie die Möglichkeit besteht, einen neuen Posten zu finden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 551437 -
Kündigung von Angestellten und Arbeitern
§ 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch den Arbeitgeber, als auch durch den Arbeitnehmer. Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212 -
Einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses
Musterschreiben zur einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren übereinstimmend, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin aufgelöst sein soll.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 780544 -
Unberechtigter Austritt
Der vorzeitige Austritt ist die einseitige, auf einem wesentlichen Grund beruhende, fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. Er stellt das Gegenstück zur Entlassung durch den Arbeitgeber dar.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247166 -
Anspruch auf Abfertigung alt
Grundvoraussetzung für die gesetzliche Abfertigung ist ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren. Der Anspruch auf eine gesetzliche Abfertigung richtet sich nach der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247516 -
Kettenarbeitsvertrag
Unter Kettenarbeitsverträgen versteht man die Aneinanderreihung einzelner, jeweils auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge (befristete Arbeitsverträge).Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 408746 -
Entlassung wegen Betreibens von Nebengeschäften (Arbeiter)
Ein Arbeiter kann entlassen werden, wenn er ohne Einwilligung des Arbeitgebers ein der Verwendung bei der Arbeit abträgliches Nebengeschäft betreibt.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246117 -
Berechtigter vorzeitiger Austritt
Bei Vorliegen eines wesentlichen Grundes, der dem Arbeitnehmer die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, kann dieser das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig auflösen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247250 -
Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Sonderbeiträge) werden von Dienstgebern und Dienstnehmern zu gleichen Teilen getragen.WEKA (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245173 -
Wiedereinstellungszusage nach einvernehmlicher Auflösung
Bei der Wiedereinstellungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis später wieder fortsetzen zu wollen. Für den Arbeitnehmer ist die Zusage lediglich eine Option, die er bei gegebener Zeit ausüben oder ablehnen kann.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 971664 -
Abgabenrechtliche Behandlung von Abfertigungszahlungen
Die Lohnsteuer ist bei Abfertigungszahlungen entweder nach der Vervielfachermethode oder nach der Steuersatzmethode zu ermitteln. Bei der Berechnung ist zwingend jene Methode zu wählen, die für den Arbeitnehmer das günstigere Ergebnis bringt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242486 -
Betriebsvereinbarung – Sozialplan
Vertragsmuster zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über einen Sozialplan. Dieser ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmern durch Betriebsänderungen entstehen.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561900