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Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das geschäftsführende und vertretende Organ der Arbeitnehmerschaft. Es liegt in seinem Aufgabenbereich, die Interessen der Belegschaft in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu vertreten.Nicole Landsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293412 -
Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974)
Vorschrift | StF: BGBl. Nr. 319/1974 | idF: BGBl. II Nr. 142/2012 | Dokument-ID: 185749 -
Kundmachung über die Wahl des Betriebsrates
Kundmachung über die Wahl des Betriebsrates. Der Wahlvorstand erstellt anhand des Arbeitnehmerverzeichnisses die Wählerliste. In diese sind alle Arbeitnehmer aufzunehmen, die das aktive Wahlrecht haben.WEKA (red) | Muster | Erklärung | doc | 86,00 kB | Dokument-ID: 279648 -
Funktionsdauer des Betriebsrates
Die Funktionsdauer des Betriebsrates beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Konstituierung oder mit Ablauf der Tätigkeitsdauer des früheren Betriebsrates, wenn die Konstituierung vor diesem Zeitpunkt erfolgte.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272286 -
Betriebsratswahl
Die Wahl des Betriebsrates ist ausführlich in den §§ 9–36 Br-WO geregelt. Außerdem findet sich eine ausführliche Regelung der Wahl im ArbVG. Für die Durchführung der Wahl ist der Wahlvorstand zuständig, der in der Betriebsversammlung gewählt wird.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272280 -
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) – § 56. Durchführung der Wahl
Vorschrift | BGBl. I Nr. 30/1998 | Dokument-ID: 073375 -
Zeiterfassung
Dem Arbeitgeber ist durch das Gesetz die Pflicht zur Aufzeichnung und Kontrolle der Arbeitszeit auferlegt worden. Dabei ist keine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten, außer das ins Auge gefasste Kontrollsystem berührt die Menschenwürde.Petra Laback | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 897048 -
Jugendvertrauensrat
Jugendliche Arbeitnehmer iSd ArbVG sind Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diese Arbeitnehmergruppe sind bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 123 ArbVG Organe der Arbeitnehmervertretung zu bilden.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246748 -
Zentralbetriebsrat
Gemäß § 40 Abs 4 ArbVG ist ein Zentralbetriebsrat zu bilden, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe umfasst, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272309 -
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) – § 126. Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Jugendvertrauensrates
Vorschrift | BGBl. I Nr. 101/2010 | Dokument-ID: 073469 -
Gleitzeit: Nicht so einfach wie gedacht?
Gleitzeit ist eine häufig genutzte Möglichkeit der Flexibilisierung von Arbeitszeit. Was müssen Unternehmen dabei unbedingt beachten? Wie ist die Rechtslage ohne bestehenden Betriebsrat?Albert Scherzer | News | 24.05.2022 | Dokument-ID: 1115809 -
Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974) – § 35. Nichtigkeit der Wahl
Vorschrift | Dokument-ID: 185786 -
Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat – § 20. Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Mitglieder der Betriebsräte der beherrschten Unternehmen
Vorschrift | Dokument-ID: 119570 -
Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974) – § 10.
Vorschrift | Dokument-ID: 185760 -
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) – § 61. Tätigkeitsdauer des Betriebsrates
Vorschrift | BGBl. I Nr. 12/2017 | Dokument-ID: 073380 -
Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974) – § 35a. Absehen von der Verwendung eines einheitlichen Stimmzettels
Vorschrift | Dokument-ID: 185787 -
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) – § 66. Konstituierung des Betriebsrates
Vorschrift | BGBl. Nr. 563/1986 | Dokument-ID: 073388 -
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) – § 55. Vorbereitung zur Wahl
Vorschrift | BGBl. I Nr. 101/2010 | Dokument-ID: 073374 -
Personaleinstellung
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat darüber zu informieren, wie sein künftiger Arbeitskräftebedarf aussieht und welche Personalmaßnahmen er plant (Mitteilungspflicht). Der Betriebsrat kann über diese Mitteilung eine Beratung abhalten.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247198 -
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) – § 62. Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer
Vorschrift | BGBl. Nr. 408/1990 | Dokument-ID: 073381 -
Betriebsversammlung
Die Betriebsversammlung ist die Versammlung aller Arbeitnehmer des Betriebs und stellt das Basisorgan für alle weiteren Organe der Belegschaft, wie zB Wahlvorstand, Betriebsrat etc dar.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272252 -
Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974 (BRGO 1974) – § 23. Wahl der Funktionäre
Vorschrift | Dokument-ID: 195397 -
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) – § 54. Berufung des Wahlvorstandes
Vorschrift | BGBl. Nr. 22/1974 | Dokument-ID: 073373 -
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) – § 235. Konstituierung, Geschäftsführung, Geschäftsordnung, Sitzungen, Beschlussfassung
Vorschrift | BGBl. I Nr. 82/2004 | Dokument-ID: 073598 -
Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974) – § 8. Passives Wahlrecht
Vorschrift | BGBl. II Nr. 142/2012 | Dokument-ID: 185758