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Gleitzeit: Nicht so einfach wie gedacht?
Gleitzeit ist eine häufig genutzte Möglichkeit der Flexibilisierung von Arbeitszeit. Was müssen Unternehmen dabei unbedingt beachten? Wie ist die Rechtslage ohne bestehenden Betriebsrat?Albert Scherzer | News | 24.05.2022 | Dokument-ID: 1115809 -
Kündigung und Entlassung: Dienstverhältnisse rechtssicher beenden
Leider unterlaufen Dienstgebern bei der Beendigung von Dienstverhältnissen immer wieder schwerwiegende rechtliche Fehler. Ansprüche des Arbeitnehmers werden falsch abgerechnet oder die formellen Rahmenbedingungen einer Kündigung nicht beachtet.Karin Zahiragic - WEKA (red) | News | 31.03.2023 | Dokument-ID: 1133780 -
Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für Wahlzeugen bei Betriebsratswahlen?
Handelt es sich bei der Tätigkeit als Wahlzeuge bei einer Betriebsratswahl um einen „anderen wichtigen Grund“ der Dienstverhinderung nach § 8 Abs 3 AngG und ist somit § 4 Abs 2 UrlG auf für diesen Zeitraum getroffene Urlaubsvereinbarungen anzuwenden?WEKA (epu) | News | 17.03.2017 | Dokument-ID: 899205 -
Ist die Kündigung von Mitarbeitern per WhatsApp, SMS oder E-Mail während der Corona-Krise rechtlich möglich?
Durch die Corona-Krise werden immer mehr Mitarbeiter gekündigt, einige davon per WhatsApp oder E-Mail. Dieser Beitrag informiert Sie, ob Kündigungen per WhatsApp, SMS oder E-Mail rechtlich möglich sind, wenn ein Schriftformgebot besteht.WEKA (aga) | News | 01.11.2020 | Dokument-ID: 1047312 -
Homeoffice und Versicherungsschutz – Unfall in der Mittagspause
Ein Dienstnehmer im Homeoffice fuhr in der Mittagspause mit dem Motorrad zum Einkaufen in einen Supermarkt und erlitt dabei einen schweren Unfall. Erfahren Sie in diesem Beitrag, ob ein Arbeitsunfall vorliegt und ein Versicherungsschutz besteht.WEKA (aga) | News | 28.03.2022 | Dokument-ID: 1112536 -
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Welche Schritte müssen Dienstgeber setzen?
Mag. Nikolaus Sauerschnig, LL.M., gibt praktische Tipps, mit welchen Maßnahmen Dienstgeber auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz reagieren sollten, um Mitarbeiter zu schützen und Schadenersatzansprüche zu vermeiden.Nikolaus Sauerschnig | News | 02.06.2023 | Dokument-ID: 1137177