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  • Zeiterfassung

    Dem Arbeitgeber ist durch das Gesetz die Pflicht zur Aufzeichnung und Kontrolle der Arbeitszeit auferlegt worden. Dabei ist keine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten, außer das ins Auge gefasste Kontrollsystem berührt die Menschenwürde.
    Petra Laback | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 897048
  • Gleitzeit

    Bei einer Gleitzeitvereinbarung kann der Arbeitnehmer, innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens, Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen. Es bedarf dafür einer Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 914033
  • Homeoffice

    Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt.
    Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807