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Dokument-ID: 272251

WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Betrieb, Arbeitsstätte, Belegschaft

Betrieb

Das Vorliegen eines „Betriebes” ist Voraussetzung für die Bildung von Belegschaftsorganen. Darunter versteht man eine Arbeitsstätte, die organisationstechnisch betrachtet eine Einheit darstellt. Eine wirtschaftliche Einheit ist nicht erforderlich.

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