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WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Betriebsratswahl

Ablauf der Betriebsratswahl

Die Wahl des Betriebsrates ist ausführlich in den §§ 9–36 Br-WO geregelt. Außerdem findet sich eine ausführliche Regelung der Wahl im ArbVG. Für die Durchführung der Wahl ist der Wahlvorstand zuständig, der in der Betriebsversammlung gewählt wird.

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