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Dokument-ID: 272309

Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag

Zentralbetriebsrat

Voraussetzung

Gemäß § 40 Abs 4 ArbVG ist ein Zentralbetriebsrat zu bilden, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe umfasst, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden.

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